Wiederholungswahl zum Bundestag am 11. Februar 2024
Am 11. Februar 2024 wird die Bundestagswahl von 2021 in Teilen Berlins wiederholt – das ist der letzte Tag in den Winterferien. Denken Sie deshalb rechtzeitig an die Briefwahl!
Für die Briefwahl-Beantragung reicht der Personalausweis aus – eine Wahlbenachrichtigung ist nicht erforderlich. Briefwahl kann auch direkt vor Ort in den Briefwahlstellen gemacht werden.
Wer darf nochmals wählen?
Alle von der Wiederholungswahl betroffenen Wahlberechtigten haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Ob Sie von der Wiederholungswahl betroffen sind und Ihre Stimme nochmals abgeben dürfen, können Sie auch mit der Adresssuche des Landeswahlleiters überprüfen.
In meinem Wahlkreis 03 ist das ein wahrer Flickenteppich und betrifft zum Teil nur bestimmte Abschnitte einer Straße. So ist zum Beispiel mein Kiezbüro in der Wundtstraße 13 nicht betroffen, die Hausnummer 16 jedoch schon. Auf der interaktiven Karte des Landeswahlleiters sehen Sie genau, wo die Grenzen verlaufen.
Falls Sie nochmals wählen dürfen, bitte ich Sie erneut um Ihre Stimme für die SPD. Nehmen Sie bitte an der Wiederholungswahl teil, damit Berlin im Bundestag keine Stimme verliert:
Demokratie verteidigen. Armut bekämpfen. Wohlstand sichern. SPD wählen.
Die Kandidierenden der SPD finden Sie unter https://spd.berlin/wiederholung-der-bundestagswahl/