Parkraumbewirtschaftung

Übergangsregelung zur Parkraumbewirtschaftung in Charlottenburg ab Dezember 2024

Update zur Parkraumbewirtschaftung in Charlottenburg ab Dezember 2024

Übergangsregelung für Bewohnerinnen und Bewohner bei erfolgter Antragsstellung

Pressemitteilung 28.11.2024, 15:18 Uhr – Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf

Die neuen Parkraumbewirtschaftungszonen 132 bis 138 gelten in Charlottenburg ab Sonntag, dem 1. Dezember 2024. Bewohnerinnen und Bewohner, die bereits einen Parkausweis beantragt, aber noch nicht erhalten, können beruhigt sein: Vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2025 genügt ein Nachweis der Antragstellung.

In dieser Übergangszeit können Antragstellende eine Kopie ihres Antrags gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe ihres Fahrzeugs legen. Persönliche Daten wie Name, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer können sie unkenntlich machen. Die Parkraumbewirtschaftungskräfte des Ordnungsamtes berücksichtigen diese Nachweise während des Übergangszeitraums.

Seit September 2024 können Bewohnerparkausweise für die neuen Parkraumbewirtschaftungszonen über die bezirklichen Bürgerämter beantragt werden. Darüber hinaus können Anträge auf Betriebsvignetten, für Familiencarsharing sowie für Handwerkerparkausweise beim Ordnungsamt eingereicht werden.

Die Bürgerämter und das Ordnungsamt bearbeiten die Anträge zügig, dennoch kann es zu Verzögerungen kommen. Um die Bearbeitungszeiten nicht zusätzlich zu verlängern, bitten die Ämter, derzeit von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Weiter Informationen zur Parkraumbewirtschaftung in Charlottenburg finden sich auf der Webseite des Bezirksamts

Im Auftrag

Räsch

Rückfragen: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf

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Ursprüngliche Meldung:

Quelle Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechen/verkehrsprojekte/artikel.1481228.php

In den Ortsteilen Charlottenburg und Charlottenburg-Nord wird ab Sonntag, 1. Dezember 2024 in verschiedenen Kiezen eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Das bedeutet, dass das Parken in diesen Zonen kostenpflichtig wird. Parken ist dann nur noch mit Bewohnerparkausweis, gebührenpflichtigem Parkschein oder Ausnahmegenehmigung erlaubt. Das Bezirksamt hatte auf Grundlage der Ergebnisse der Studie zur Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung und aufgrund des bisherigen hohen, gutachterlich bestätigten Parkdrucks in diesen Gebieten, die Erweiterung der Einführung der Parkraumbewirtschaftung innerhalb des S-Bahnrings beschlossen. Ziel ist es, hierdurch die Parksituation für Anwohnerinnen und Anwohner und ortsansässige Gewerbetreibende zu verbessern.

Die neuen Parkzonen umfassen die Bereiche 132 bis 138. Im herunterladbaren Kartenmaterial und in der Excel-Liste lässt sich erkennen, welche Straße zu welcher Parkzone gehört.

Informationen, wie man einen Parkausweis für Anwohner beantragt, umschreibt oder einen Verlust meldet, gibt es auf den den Webseiten des ServicePortal Berlin.

  • Parkraumzonen 132, 133 und 134 (Karte): Schloßstraße, Klausenerplatz und Schloßgarten

    PDF-Dokument (10.3 MB)

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  • Parkraumzonen 135 und 136 (Karte): Tegeler Weg und Kaiserin-Augusta-Allee

    PDF-Dokument (9.1 MB)

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  • Parkraumzone 137 (Karte): Alt-Lietzow

    PDF-Dokument (7.2 MB)

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  • Parkraumzone 138 (Karte): Richard-Wagner-Straße

    PDF-Dokument (7.7 MB)

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  • Parkraumbewirtschaftung: Liste der Zonen 132 bis 138 nach Straßen und Hausnummern

    XLSX-Dokument - Stand: 09/2024
    Dokument: BACW/SGA

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Kontakt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin