Mietkosten

Start der Mietpreisprüfstelle

Start der Mietpreisprüfstelle

Senatsverwaltung für Stadt­ent­wicklung, Bauen und Wohnen
Pressemitteilung vom 03.03.2025

Berliner Mieterinnen und Mieter können ab sofort durch eine Mietpreisprüfstelle kostenlos überprüfen lassen, ob ihre Miete überhöht ist. Die Mietpreisprüfstelle ist bei der „Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung – Anstalt öffentlichen Rechts“ (SiWo) angesiedelt. Die Aufgaben der SiWo liegen im Sinnes eines verlässlichen Mieterschutzes bei der Beratung und Partizipation der Mieterinnen und Mieter. Diese können sich bei der Mietpreisprüfstelle beraten lassen, wenn der Verdacht besteht, dass der Vermieter die Mietpreisbremse nicht einhält oder gegebenenfalls ein Fall von Mietwucher vorliegt.
Dies sollte vorab online geprüft werden. Dies ist möglich über den Abfrageservice zum Berliner Mietspiegel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Mieterinnen und Mieter erhalten mit dem Mietspiegel einen fundierten aktuellen Orientierungsrahmen über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für nicht preisgebundenen Wohnraum in Berlin. Weitere Informationen zur Mietpreisprüfstelle gibt es im Internet unter: https://www.berlin.de/mietpreispruefstelle.

Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „Zuhause in Berlin bedeutet neben genügend Wohnraum mit bezahlbaren Mieten auch die Sicherheit, dass die persönliche Miete nachvollziehbar ist und Mietrecht eingehalten wird. Ab sofort haben die Mieterinnen und Mieter eine verlässliche Beratungsstelle, die den Mieterschutz fest im Blick hat und bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Dadurch erhalten die Mieterinnen und Mieter einen Überblick über ihre Rechte und können diese so leichter einfordern.“

Dr. Sandra Obermeyer, Direktorin SiWo: „Die Mietpreisprüfstelle wird von der SiWo mit den erfahrenen Mieterberatungen der Mieterberatung Prenzlauer Berg und Asum betrieben. Mieterinnen und Mieter werden telefonisch und vor Ort an zwei Standorten individuell beraten. Niemand mit einer überhöhten Miete soll durch das Netz der Berliner Beratungsangebote fallen.“

Die Einrichtung der Mietpreisprüfstelle bei der SiWo ist ein weiteres Instrument des Mieterschutzes in Berlin. Einen umfassenden Überblick über die Angebote und Möglichkeiten finden Sie unter: https://www.berlin.de/sen/wohnen/mieterschutz/.

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Mietpreisprüfstelle

Was macht die Mietpreisprüfstelle?

Die Mietpreisprüfstelle ist ein niedrigschwelliges Beratungsangebot des Landes Berlin für eine individuelle Erstberatung bei Verdacht auf eine überhöhte Miete. Die Mietpreisprüfstelle richtet sich an alle Mieterhaushalte Berlins.

Die Mietpreisprüfstelle unterstützt Sie bei der Überprüfung Ihrer Miethöhe und berät Sie über weitere Schritte zur Verfolgung Ihrer Rechte bei überhöhter Miete.

Die Beratungen werden im Auftrag der SiWo von der Mieterberatung Prenzlauer Berg und der asum durchgeführt und sind kostenlos. Sie können sich wochentags telefonisch oder per Mail mit Ihrem Anliegen oder zur Vereinbarung eines Termins an die Mietpreisprüfstelle wenden. Die Präsenz-Sprechstunden finden an zwei zentralen Standorten in Berlin statt, zudem gibt es telefonische Sprechstunden.

Die Kontaktdaten und Sprechzeiten finden Sie hier.

Was bedeutet die Mietpreisbremse?

In ganz Berlin gilt aufgrund der angespannten Wohnungsmarktlage die Mietpreisbremse. Die Miete zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses darf deshalb grundsätzlich die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen. Im Fall einer höheren Mietüberschreitung kann der Vermieter von Ihnen grundsätzlich gerügt und zur Absenkung und zur Rückzahlung von Miete aufgefordert werden. Die Mietpreisbremse gilt nicht immer, Ausnahmen gibt es z.B. bei Modernisierungen oder neuerem Wohnraum. Lassen Sie sich daher zur Ihrer individuellen Miete beraten.

Die Mietpreisprüfstelle berät Sie auf der Grundlage Ihrer Angaben und hilft Ihnen bei der Ermittlung Ihrer ortsüblichen Vergleichsmiete.

Was passiert bei einer besonders hohen Miete?

Bei einer Mietüberschreitung von über 20 % spricht man nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz von „Mietpreisüberhöhung“, umgangssprachlich Mietwucher. Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit und kann für den Vermieter zu einer hohen Geldbuße führen, wenn er eine Mangellage ausgenutzt hat. Für Fälle mit Verdacht auf Verstoß gegen § 5 WiStG sind in Berlin die Bezirksämter für eine weitere Verfolgung zuständig. Die Mietpreisprüfstelle berät Sie über Voraussetzungen der weiteren Verfolgung, Risiken und Ihre Rolle bei einem Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Welche Informationen sind für die Prüfung Ihrer Miete wichtig?

Zur genauen Ermittlung Ihrer zulässigen Miethöhe braucht die Mietpreisprüfstelle von Ihnen u.a. Informationen zur Lage der Wohnung, Details aus dem Mietvertrag wie Größe der Wohnung und einzelner Räume, monatliche Kaltmiete und das Einzugsdatum sowie Ausstattungsmerkmale zur Wohnung, Bad und Küche, Gebäude und Wohnumfeld.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch, auch wenn Sie noch nicht alle Informationen vorliegen haben. Weitere Details erfahren Sie im Beratungsgespräch!

Wenn Sie im Vorfeld den Mietspiegelrechner zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nutzen, halten Sie bitte das Ergebnis-PDF für die Beratung bereit!

Nutzen Sie den Abfrageservice zum Berliner Mietspiegel, um die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete zu ermitteln.

Berliner Mietspiegel – Onlineabfrage / Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

Weitere Mietspiegel finden Sie hier!

Wenn Sie vor August 2023 in die Wohnung eingezogen sind, finden Sie hier weitere Mietspiegel:
Archiv – Mietspiegel 2017 bis 2023

Erreichbarkeit und Kontaktdaten der Mietpreisprüfstelle:

Sie erreichen die Mietpreisprüfstelle telefonisch

montags, mittwochs und freitags zwischen 9 und 12 Uhr und

dienstags und donnerstags zwischen 14 und 17 Uhr.
unter der Telefonnummer 030-213 007 302.

Bitte rufen Sie zur Terminvereinbarung an. Bei der Terminvereinbarung wird besprochen, welche Unterlagen für die Beratung benötigt werden.

Per eMail können Sie Terminanfragen an termin@mietpreispruefstelle.de schicken. Bitte geben Sie dabei eine Telefonnummer für Rückfragen an.

Präsenzzeiten- und Standorte für die Beratung

  • Dienstag zwischen 15 und 18 Uhr in den Räumen der Mieterberatung Prenzlauer Berg, Schönhauser Allee 59, 10437 Berlin
  • Donnerstag zwischen 14 und 17 Uhr in den Räumen der asum GmbH, Thaerstr. 30D, 10249 Berlin

Alle weiteren Anfragen können Sie an geschaeftsstelle@mieterberatungpb.de schicken!

Für allgemeine Fragen nutzen Sie bitte die eMail-Adresse info@mietpreispruefstelle.de.